Beim Lebensmittel-Logo Nutri-Score als Hilfe zum Kauf gesünderer Produkte werden einige Berechnungen für Getränke geändert. Das soll zu einer größeren Übereinstimmung mit Ernährungsempfehlungen führen, wie das Bundesagrarministerium nun in Berlin mitteilte.
Die wissenschaftlich erarbeiteten Änderungen bei Getränken mit geringem Zuckergehalt und mit Süßungsmitteln sowie bei Milchgetränken hatte ein Lenkungsgremium beschlossen. Ihm gehören auch Frankreich, Belgien, Luxemburg, Schweiz, die Niederlande und Spanien an.
Konkret sollen künftig auch Milch, Milch- und Pflanzengetränke als Getränke bewertet werden und nicht mehr als allgemeine Lebensmittel. Getränke mit wenig Zucker sollen eine günstigere Bewertung erzielen und so im Vergleich zu Getränken mit viel Zucker besser differenziert werden können.
Um keine Anreize für den Einsatz von Süßungsmitteln zu geben, soll dieser mit «Negativ-Punkten» berücksichtigt werden, wodurch Produkte eine Kategorie schlechter abschneiden. Als einziges Getränk soll weiterhin Wasser eine beste A-Bewertung erhalten können.
Der Name der in Frankreich entwickelten Kennzeichnung bedeutet so viel wie «Nährwert-Punktzahl». Sie bezieht neben Zucker, Fett und Salz auch empfehlenswerte Elemente wie Ballaststoffe, Eiweiß oder Anteile an Obst und Gemüse ein. Für die Mengen pro 100 Gramm werden jeweils Punkte vergeben.
Heraus kommt ein einziger Gesamtwert, der in einer fünfstufigen Skala abgebildet wird: von «A» auf dunkelgrünem Feld für die günstigste Bilanz über ein gelbes «C» bis zum roten «E» für die ungünstigste. Das zutreffende Feld wird hervorgehoben.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch begrüßte es, dass Süßstoffe künftig strenger bewertet würden und Produkte wie Cola Light keine grüne Einstufung mehr bekämen. Auch eine kritischere Bewertung gesüßter Milchgetränke sei richtig. Jetzt sei es wichtig, dass das Nutri-Score-System EU-weit verpflichtend eingeführt werde, damit auch Hersteller süßer Softdrinks Farbe bekennen müssten.
In Deutschland sollen die aktualisierten Benutzungsbedingungen am 31. Dezember 2023 in Kraft treten, wie das Ministerium erläuterte. Bis Ende 2025 gilt dann eine Übergangsfrist für registrierte Firmen zur Umstellung der Kennzeichnung, um keine bereits produzierte Ware oder Verpackungen vernichten zu müssen.
Anbieter können das Logo auf freiwilliger Basis nutzen, müssen sich dann aber an Vorgaben halten. Inzwischen haben sich laut Ministerium rund 700 Firmen mit mehr als 1000 Marken für die Verwendung auf dem deutschen Markt registriert.