Lakritze mit hohem Salmiak-Gehalt müssen künftig mit Hinweisen zum Schutz vor Gesundheitsrisiken gekennzeichnet werden. Das legt eine Verordnung der Bundesregierung fest, die der Bundesrat am Freitag billigte. Pflicht wird dies ab einem Gehalt an Salmiak (Ammoniumchlorid) von mehr als 20 Gramm pro Kilogramm.
Konkret sollen Hinweise lauten: «Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz» und bei noch höheren Gehalten zunächst «Extra stark, Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz» sowie «Übermäßiger Verzehr kann insbesondere bei Personen mit Nierenerkrankungen die Gesundheit beeinträchtigen».
Risiko der Blutübersäuerung
Die Hinweise seien nötig, da Ammoniumchlorid nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung in höheren Dosen unter anderem zu Übersäuerung des Blutes (metabolischer Azidose) führen könne, heißt es in der Verordnung des Ernährungsministeriums. Für den Abbau von Vorräten darf noch nicht gekennzeichnete Ware weiter verkauft werden.
Die Verordnung verbietet außerdem künftig Aromastoffe in Anfangsnahrung für Säuglinge und Lebensmitteln für Babys unter 16 Wochen. Hintergrund ist ebenfalls eine Einschätzung des Bundesinstituts zu solchen Geschmack gebenden Stoffen. Säuglinge in den ersten Lebensmonaten seien besonders empfindlich. Aromastoffe seien weder für eine bessere Akzeptanz dieser Produkte noch zur Förderung der Geschmacksentwicklung notwendig.
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