In vielen Obstgärten purzeln jetzt täglich mehr und mehr Äpfel und Birnen vom Baum. Doch kann man dieses Fallobst auch getrost verwenden? Die Antwort heißt wie so oft: Es kommt darauf an.
Worauf genau, darüber klärt die Verbraucherzentrale NRW auf:
Bei Exemplaren, die lediglich unschöne Druckstellen aufweisen, kann man getrost zugreifen.
Bei Fallobst mit Faulstellen gilt jedoch: Finger weg! Dieses muss im Bio-Müll oder auf dem Kompost entsorgt werden, denn Braunfäulen sind giftig. Sie können große Mengen Patulin enthalten. Das ist ein Schimmelpilzgift, das Schuld sein kann an Erbrechen, Verdauungsbeschwerden und in extremen Fällen sogar Organblutungen. Da hilft auch kein Kochen oder Backen, denn das Gift ist hitzebeständig und wird dabei nicht vollständig zerstört.
Birnen sollten schon bei kleinsten Faulstellen entsorgt werden, da sich bei ihnen das Schimmelpilzgift sehr schnell ausbreiten kann.
Äpfel mit kleinen Schadstellen oder Spuren von Insektenfraß können dagegen noch bedenkenlos verwertet werden. Dafür raten die Verbraucherschützer, die Schäden einfach großzügig mit mindestens zwei Zentimetern Abstand herausschneiden.
Da man Fallobst nicht lagern kann, empfehlen die Experten, es so rasch wie möglich zu verarbeitet. Möglichkeiten gibt es viele, angefangen vom Auspressen zu naturtrübem Saft, der Zubereitung im Ofen zum Crumble, als Zutat in aromatischen Kuchen, Tartes oder Strudeln bis zum Einkochen als Obstmus, Kompott oder pikante Chutneys.