Manch einer stutzt beim Anblick eines Warnhinweises, der neuerdings im Einkaufsregal auf mancher Packung mit Leinsamen prankt: «Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!» Ist der Ballaststoff- und Omega-3-Fettsäure-Knaller nun plötzlich kein Superfood mehr?
Doch, aber Leinsamen aus Packungen mit so einem Warnhinweis sollten dann nicht einfach über Salate oder Müslis gestreut, sondern nur zum Backen oder Kochen verwendet werden.
Das hat einen einfachen Grund: Leinsamen können sogenannte cyanogene Glykoside enthalten. Daraus kann beim Essen hochgiftige Blausäure entstehen, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.
Blausäure verflüchtigt sich beim Erhitzen
«Zu viel davon führt möglicherweise zu Kopfschmerzen, Atemnot oder Schwindel, in schweren Fällen sogar zu Koma oder Tod», warnt Sabine Hülsmann, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale.
Eine EU-Verordnung habe deshalb einen Höchstgehalt von 150 Milligramm Blausäure pro Kilo Leinsamen festgelegt. Sobald der Hersteller einen Hinweis im Hauptsichtfeld der Verpackung anbringt und darüber informiert, dass Leinsamen vor dem Essen erhitzt werden müssen, liege der Grenzwert bei 250 Milligramm pro Kilo.
Werden Leinsamen beim Backen oder Kochen erhitzt, können sie bedenkenlos verzehrt werden, beruhigen die Verbraucherschützer. Denn Blausäure verflüchtige sich bereits bei Temperaturen über 25 Grad.
Es kommt auch auf die Menge an. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung ist der Verzehr von maximal 15 Gramm Leinsamen pro Mahlzeit auch bei erhöhtem Blausäuregehalt gesundheitlich unbedenklich. Das entspricht etwa zwei Esslöffeln.