Ob und wo außerhalb des eigenen Gartens gegrillt werden darf, ist in Deutschland von Ort zu Ort geregelt. Aber: «Die meisten Kommunen haben sich darauf geeinigt, dass das nur auf ausgewiesenen Grillplätzen geht», sagt Sabine Krömer-Butz von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.
Manche Städte erlauben allerdings auch das Grillen an öffentlichen Plätzen. «Aber man weiß oft nicht: Ist das städtisches Gebiet oder ist es privat oder gehört zum Beispiel zu einer Uni», so Krömer-Butz.
In der Natur, also etwa im Wald oder auf einer Wiese am See, sei Grillen generell verboten – auch wenn man oft einen anderen Eindruck habe, weil viele Menschen sich nicht daran hielten.
«Nicht nur die Wälder sind in Brandgefahr, auch die ganzen Flächen», warnt die Expertin. «Das ist gerade richtig gefährlich. Bei Temperaturen um die dreißig Grad sind die entscheidenden obersten Bereiche etwa von herumliegendem Laub so ausgetrocknet, dass die Brandgefahr hochschnellt.»
So kommt es auch, dass aktuell vielerorts sogar ausgewiesene Grillplätze gesperrt sind. Wer sich nicht an die jeweils geltenden Regeln hält, kann theoretisch mit bis zu 5000 Euro Bußgeld belegt werden. «Meistens kommt es zu einem Verwarngeld zwischen fünf und 50 Euro», sagt Krömer-Butz.
Wer an erlaubten Stellen grillt, sollte auf einen Abstand zum Wald von mindestens 50 bis 100 Metern achten. Außerdem empfiehlt es sich, einen Kanister Wasser dabeizuhaben, um am Ende die Glut vollständig zu löschen.